Gültigkeit von Fischereischeinen aus dem Saarland

Öffentlich

Nur unter besonderen Umständen in Baden-Württemberg gültig

Da in letzter Zeit häufiger Angler mit saarländischen Fischereischeinen bei Kontrollen am Neckar angetroffen wurde, möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass diese Fischereischeine nur gültig sind, wenn der Besitzer seinen Wohnsitz auch im Saarland hat. Andernfalls ist der Fischereischein nicht gültig und Sie angeln ohne Fischereischein was zum Entzug der Angelkarte und einer Anzeige führen kann. Eine Ausnahme besteht nur, wenn Sie vor kurzem aus dem Saarland hierher umgezogen sind. In diesem Fall muss der Fischereischein aber spätestens zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres umgeschrieben werden.

Sehen Sie hierzu auch Paragraph 31 des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg unter https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-FischGBW1979rahmen/part/X .