Hinweis zur Fischereiabgabe

Öffentlich

Rückforderung

Angebot: Angelschein, Fischereischein, Fischerprüfung

Wenn ein Fischereischeininhaber stirbt solange der Fischereischein durch die bezahlte Fischereiabgabe gültig ist, haben die Erben einen Rechtsanspruch auf Erstattung der Abgabe nach dem Jahr des Todes. Sie kann bei der zuständigen Behörde zurückgefordert werden. Weil die Abgabe ab 2024 auf 12,00€ pro Jahr erhöht wurde kann es sich bei einer Zahlung für 5 oder 10 Jahre um einen erheblichen Batrag handeln.