Kinder dürfen ab 7 Jahre in Baden-Württemberg angeln

Öffentlich

Endlich. Kinder dürfen ab 7 Jahre angeln

Am 24. Oktober 2024 wurde es durch die Veröffentlichung im Gesetzblatt Baden-Württemberg amtlich. Kinder ab 7 Jahre können einen Jugendfischereischein erhalten und dürfen damit in Begleitung eines volljährigen Anglers selbstständig angeln. Natürlich nur, wenn das Kind einen auf seinen Namen ausgestellten Erlaubnisschein für das Gewässer hat. Selbstständig angeln bedeutet, das Kind darf die Angel auswerfen, das Kind darf die Angel einholen. Das Kind darf sich einen gefangenen Fisch aneignen. Das Kind darf einen gefangenen Fisch selbstständig fachgerecht töten. Da kommt die voljährige Begleitung ins Spiel. Die muss sicherstellen, dass das Kind die entsprechenden Aktionen dazu kennt und sachgerecht ausführt.

Wenn Kinder zu Besuch in Baden-Württemberg sind können sie in Begleitung eines Erziehungsberechtigten bei der zuständigen Behörde in Baden-Württemberg (Amt für öffentliche Ordnung, Fischereischeinstelle) einen Jugendfischereischein beantragen und erhalten. Der Jugendfischereischein ist nicht an die Residenzpflicht gebunden.

Das kann für Angeler aus angrenzenden Bundesländern interessant sein um mit ihren Kinden dann in Baden Württemberg angeln zu können.