Fischereigrenzen im Stuttgarter Hafen

Gewässergrenzen – aber wo genau?

Leider kommt es im Stuttgarter Hafen immer wieder zu Problemen bei der genauen Absteckung der Fischereigrenzen. Das Problem besteht darin, dass die wenigsten Angler wissen, wo genau sich die Grenzen befinden. Aus diesem Grund möchten wir hiermit noch einmal eine genaue Beschreibung geben, wo sich die Gewässergrenzen befinden.

Uns ist dieser Hinweis sehr wichtig, da das Fischen nur in den unten aufgeführten Grenzen erlaubt ist.

Das heißt auch, dass ein Überwerfen oder Abtreiben lassen über die Fischwassergrenze hinaus ebenfalls einen Verstoß gegen das Fischereirecht darstellt.

Obere Grenze, linksufrig, Schleuse Hedelfingen:

Das Fischrecht beginnt bei km 189,380 (20 Meter unterhalb der Tafel mit der 4 beim gelben Bügel).

Bild
Hafengrenze

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Obere Grenze, rechtsufrig, Schleuse Hedelfingen:

Das Fischrecht beginnt bei km 189,052 (am P-Schild).

Bild
Hafengrenze 2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Untere Grenze, linksufrig, Schleuse Untertürkheim:

Das Fischrecht endet bei km 186,693 (Beginn der Trennmohle/Schild Schleusenbereich, kurz unterhalb des Schilds mit der 7).

Bild
Hafengrenze 1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Untere Grenze, rechtsufrig, Schleuse Untertürkheim:

Das Fischrecht endet bei km 186,440 (kurz unterhalb Abzweig Inselkanal).

Bild
Hafengrenze 4